Do. Okt 3rd, 2024

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Eltern nicht unbedingt und nicht immer haften, wenn ihre Kinder in illegalen Tauschbörsen unterwegs sind. Der illegale Download geschützter Werke aber ist und bleibt verboten, das ist so und daran ändert sich auch nichts.

In dem zu beurteilenden Fall hatte ein 13jähriger über 1.000 illegale Downloads vorgenommen und mindestens 15 davon auch verbreitet. Seine Eltern hatten ihn zuvor aufgeklärt, dass er das nicht zu tun hat und auch Schutzsoftware installiert, Kontrollen wurden wohl regelmäßig und ohne Ergebnis durchgeführt.

Die „Tätigkeit“ des Jungen wurde aufgedeckt und es kam zu einer Klage. Nach einem Urteil des OLG Köln sollten die Eltern 3.000,– Euro für 15 Songs wegen Verletzung des Urheberrechts als Schadensersatz zahlen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Hinzu kamen noch einmal rund 2.400,– Euro an Abmahnkosten. Der Anwalt der Kläger (es handelt sich wohl um vier verschiedene Musikfimen) hatte die Ansicht vertreten, dass den Eltern solche Downloads bzw. die dafür notwendige Software hätte auffallen müssen.

Die Eltern gingen in Revision und der BGH hob das Urteil auf und wies die Klage der Musikindustrie ab.

Eltern müssen ihre Kinder belehrt haben, auf die Gefahren hinweisen und ihnen den Umgang mit den neuen Medien ausreicht erklärt haben. Optimaler Weise lässt sich das im Zweifelsfall auch nachweisen.

Aber – eine Verpflichtung der Eltern, den Computer oder das Handy ihrer Kinder lückenlos zu überwachen, besteht grundsätzlich nicht. Anders, wenn ein konkreter Verdacht bestehen würde, dann nämlich müssen die Erziehungsberechtigten geeignete Maßnahmen ergreifen, um solch ein Verhalten zu unterbinden.

So empfiehlt es sich, neben den klärenden Gesprächen auch die technischen Voraussetzungen zu solchen Aktionen einzudämmen, auch um die Kinder zu schützen. Gänzlich verhindern lässt sich das aber nicht und kaum jemand kennt alle technischen Möglichkeiten. Vielleicht sollte man lieber über die Möglichkeiten von entsprechenden Abonnements zum legalen Streaming.

 

Von john doe

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